Reisepass Information
Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger in viele Staaten außerhalb der EU ist das Vorweisen eines Reisepasses vorgeschrieben.
Das deutsche Passgesetz sieht vier Reisepassformen für Deutsche vor: Den allgemeinen, auch „Europapass“ oder „ePass“ genannten, Reisepass mit Chip zur Datenspeicherung biometrischer Angaben, der ebenso wie der chiplose Kinderreisepass für Kinder bis 12 Jahren bordeauxrot ist. Interessant für Reisende ist auch der grüne „Vorläufige Reisepass“. Lediglich einem kleinen Personenkreis ist der blaue, mit zahlreichen Einreiseprivilegien verbundene, Diplomatenpass vorbehalten.
Der Reisepass ist aus völkerrechtlichen Gründen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und steht jedem Deutschen zu. Als amtliches Personenidentifzierungsdokument ist der Reisepass in Deutschland dem Personalausweis gleichgestellt und kann als Kinderreisepass bereits kurz nach der Geburt beantragt werden. Minderjährige können einen Reisepass aber lediglich mit Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragen.
Der Europapass hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Ausnahme: Eine beim Reisepass Gültigkeit verändernde Altersgrenze liegt bei 24 Jahren. Wer bei der Ausstellung des Passes jünger ist, dessen Pass verliert bereits nach sechs Jahren seine Gültigkeit.
Ein in der Regel 32-seitiger deutscher Reisepass besteht aus Reisepassscheckkarte (Kunststoff) und Papierinlett für Sichtvermerke. Wer viel reist, kann auch gegen einen Aufschlag von 22,- EUR bei der Bearbeitungsgebühr einen 48-seitigen Reisepass bekommen.
Das als biometrischer Reisepass mit Identigram-Merkmal konzipierte Reisedokument speichert auf einem integrierten Chip personenrelevante Daten. Für die Antragstellung bei der zuständigen Behörde (Einwohnermeldeamt) ist persönliches Erscheinen, ein Identitätsnachweis und ein biometrisches Passfoto erforderlich. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel beim Europapass bei vier bis sechs Wochen. Wer es eiliger hat, kann gegen Aufschlag auch die Ausstellung eines im wesentlich beschleunigten Verfahren hergestellten Europapasses beantragen. Diesen sogenannten „Expresspass“ kann man dann innerhalb von zwei bis drei Tagen bekommen. Die Kosten eines Reisepasses (32 Seiten) im üblichen Verfahren liegen bei 59,- EUR (37,50 bei Reisepässen mit sechsjähriger Gültigkeit). Expresspässe kosten 91,- EUR beziehungsweise 113,- EUR.
Der vorläufige Reisepass
In den Fällen, in denen der Reisende seinen Pass verloren hat oder die abgelaufene Gültigkeit des Passes bemerkt und ein Reisepass sofort benötigt wird, weil zum Beispiel ein Abflug unmittelbar bevorsteht, kann die Meldebehörde oder Auslandsvertretung unter bestimmten Voraussetzungen (keine Sicherheitsbedenken, schlüssige Darstellung der Notlage, Personalausweis, 29,- EUR Gebühr) sofort einen „Vorläufigen Reispass“ (ohne Chip) ausstellen, der ein Jahr Gültigkeit hat. Dieser „Vorläufige Reisepass“ wird allerdings von den USA nicht als ausreichendes Einreisedokumnet akzeptiert.
Vom „Vorläufigen Reispass“ ist der von der Bundespolizei und anderen Grenzbehörden kurzfristig ausgestellte „Reiseausweis als Passersatz“ (RAP) zu unterscheiden, der allerdings in vielen Einreiseländern nicht als vollwertiges Einreisedokument anerkannt wird.
Flugreisende, die in Pass-Notlagen geraten sind, sollten sich an den Dokumentenservice wenden, den es an vielen großen Flughäfen gibt.
Weitere Informationen: Reiseapotheke Informationen